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Impressum gemäß § 5 DDG
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Full DatenschutzerklärungStand: 06. März 2026 · Anbieter: Pingu Productions · pinguproductions@gmx.de · www.pinguproduction.com
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über Audio-Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
| Leistungsbereich | Beschreibung der Dienstleistung |
|---|---|
| Mixing | Abmischen von Mehrspuraufnahmen zu einem klanglich ausgewogenen Stereo-Track. Inklusive EQing, Kompression, Panning und Effekten. |
| Mastering | Finale klangliche Bearbeitung des Mixdowns. Optimierung von Lautheit, Frequenzgang und Dynamik für Streaming und Datenträger. |
| Stem-Mastering | Separierte Bearbeitung und finales Summieren von zusammengefassten Spurengruppen (Stems, z. B. Drums, Vocals, Synths) für gezieltere Eingriffe im Master-Prozess. |
| Vocal Post-Production | Vocal-Tuning, Timing-Korrekturen, De-Essing, Atemgeräusch-Reduktion und Audio-Restauration. |
2.1 Vorab-Prüfung und Vertragsschluss
Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, nachdem der Anbieter das vom Kunden angelieferte Audiomaterial gesichtet und freigegeben hat. Kaputte, fehlerhafte oder unzureichend bearbeitete Dateien (Stems) werden zur Korrektur an den Kunden zurückgewiesen. Bis zur Lieferung von technisch einwandfreiem Material wird kein Vertrag geschlossen und keine Bearbeitung begonnen.
2.2 Technische Spezifikationen für die Anlieferung
| Parameter | Anforderung für alle Dienstleistungen (Mix / Master / Stems) |
|---|---|
| Dateiformat | WAV, FLAC, M4A oder MP3 |
| Bit-Tiefe | 16-Bit bis 32-Bit |
| Samplerate | Beliebig – Zwingende Vorgabe: Die Samplerate muss exakt im Dateinamen (z. B. Vocal_44100Hz.wav) oder in einer beigelegten Text-Liste notiert sein. |
| Headroom & Clipping | Spuren dürfen nicht übersteuern (Clipping). Für Mastering sollte der Mixdown bei ca. −3 bis −6 dB True Peak liegen. |
| Bypass / Effekte | Summenbearbeitung (Master-Bus) deaktivieren. Effekte auf Rohspuren nur, wenn sie zwingend als kreativer Effekt dienen. |
| Export / Benennung | Alle Spuren ab Takt 1 (Nullpunkt) exportieren. Eindeutige, nachvollziehbare Benennung. |
Audio-Dienstleistungen unterliegen dem Werkvertragsrecht. Der Anbieter schuldet die handwerklich einwandfreie Erstellung des Werks.
3.1 Subjektives Gefallen und Künstlerische Freiheit
Dem Anbieter liegt es außerordentlich am Herzen, die klanglichen Vorstellungen des Kunden bestmöglich umzusetzen und ihn zufriedenzustellen. Musik ist jedoch subjektiv. Eine Garantie für die absolute, subjektive Perfektion aus Sicht des Kunden kann nicht gegeben werden. Rein subjektives Nichtgefallen nach Ausschöpfung der vereinbarten Revisionsschleifen stellt keinen Mangel am Werk dar und berechtigt nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
3.2 Ablauf der Revisionen und Abnahme
| Phase | Beschreibung & Fristen |
|---|---|
| 1. Entwurf (First Draft) | Der Anbieter liefert eine erste Version zur Begutachtung. |
| 2. Inkludierte Revisionen | Im Grundpaket sind stets 3 Revisionsschleifen (Änderungswünsche) enthalten. Diese müssen gesammelt und detailliert übermittelt werden. |
| 3. Kostenpflichtige Revisionen | Jede weitere Revisionsschleife, die über die 3 inkludierten hinausgeht, wird mit pauschal 15,00 € in Rechnung gestellt. |
| 4. Abnahmefrist & Gespräch | Der Kunde hat pro Revision exakt 1 Woche (7 Tage) Zeit, das Werk zu prüfen und abzunehmen. Die finale Abnahme erfordert zwingend ein gemeinsames Abnahmegespräch (via Microsoft Teams, Discord o. Ä.). Erfolgt innerhalb der einwöchigen Frist keine Rückmeldung oder Terminvereinbarung, gilt das Werk als stillschweigend abgenommen. |
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